FAQ | Antworten auf häufig gestellte Fragen
EU-Energieeffizienz-Richtlinie [EED]
ab Oktober 2020 *
Auszug RICHTLINIE (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz - Artikel 9c (1): Für die Zwecke der Artikel 9a und 9b müssen installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem 25. Oktober 2020 fernablesbar sein. Die Bedingungen der technischen Machbarkeit und der kosteneffizienten Durchführbarkeit gemäß Artikel 9b Absatz 1 gelten weiterhin.
Hinweis: Die gestzliche Vorgabe wurde durch die Novellierung der Heizkostenverordnung Dez.2021 umgesetzt
ab Januar 2022 *
Beim Einsatz von Funktechnik müssen Bewohner monatlich ihre Verbrauchsinformation bereitgestellt bekommen.
bis Januar 2027 *
Auszug RICHTLINIE (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz - Artikel 9c
(2): Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat weist nach, dass dies nicht kosteneffizient ist.
Stand: 31.07.2022
Aufsatzmodule zum Nachrüsten
Nachrüsten *
Q.Module sind separate Aufsatzmodule, mit denen Sie den Leistungsumfang montierter Wasserzähler aus dem Hause Qundis oder Allmess, nachrüsten können. In gleicher Weise lassen sich Wärmezähler aus dem Hause Qundis nachrüsten. Mit geringem Aufwand können Sie die Zähler in Ihr Funksystem, weilweise Q.AMR (Stationär) oder Q.walk-by (mobil), einbinden und über unsere Abrechnungsplattform HEIZWARE abrechnen.
Nutzungszeit *
Durch ihre nachträgliche Montage ist die Laufzeit der Module unabhängig von der gesetzlichen Eichfrist der Messgeräte. Das Aufsatzmodul für die Wasserzähler kann z. B. bis zu 12 Jahre eingesetzt werden.
(*) Stand 28.08.2022