Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) enthalten die zwischen dem Kunden und faber-zaehlt Messdienste GmbH & Co KG - Abteilung HEIZWARE - vertr. d. faber-zaehlt Verwaltungsgesellschaft mbH, Geschäftsführerin: Luisa Faber-Palm, Siemensstraße 14, 63674 Altenstadt (nachfolgend „Auftragnehmerin“) ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert oder durch konkrete Individualabreden ersetzt werden. Die AGB gelten für alle abgeschlossenen Verträge zwischen Kunde und Auftragnehmerin hinsichtlich der dort von der Auftragnehmerin angebotenen Waren und Dienstleistungen.
2. Kunden im Sinne dieser AGB sind solche, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrages, dass er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
II. Auftragserteilung
1. Die auf der Website der Auftragnehmerin dargestellten Artikel stellen keine verbindlichen Angebote der Auftragnehmerin dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot, über das Angebotsformular abgeben. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber der Auftragnehmerin abgeben.
2. Die Auftragnehmerin kann das Angebot des Kunden bis zum im Angebot genannten Gültigkeitsdatum annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
3. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 10. Werktages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt die Auftragnehmerin das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
III. Auftragsabwicklung
1. Die Pflicht zur Durchführung eines Auftrages beginnt erst, wenn die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Solange nicht explizit vereinbart, ist noch kein Zeitpunkt bzw. Zeitraum bestimmt, zu dem bzw. innerhalb dessen Geräte zu liefern bzw. zu montieren sind oder aber die Dienstleistung auszuführen ist. Falls aus Gründen der Montage oder der Messtechnik, die nicht von der Aufragnehmerin zu vertreten sind, die Erfüllung der Leistungsverpflichtung unmöglich oder unzumutbar ist, steht der Aufragnehmerin das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu; in einem solchen Fall wird die Aufragnehmerin dem Kunden unverzüglich in Textform hierüber informieren.
2. Kosten infolge von Störungen oder Beschädigungen, die vom Kunden zu vertreten sind oder die durch in der Sphäre des Kunden liegende Gründe werden vom Kunden getragen. Dies gilt auch für Kosten infolge geänderter oder getauschter Heizkörper bzw. Heizungsanlagen sowie Kosten, die aufgrund unzutreffender Meldungen seitens des Kunden oder einer vergeblichen Anreise des angemeldeten Kundendienstes entstehen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
IV. Gerätelieferung und Montage
1. Bei bauseits durchzuführender Montage von Geräten und Zubehörteilen sind die Hersteller-Einbauvorschriften sowie einschlägige Normen zu beachten.
2. Ist die Auftraggeberin mit der Montage der Geräte beauftragt, erfolgt diese entsprechend Ziffer 1. Es ist Aufgabe des Kunden, Einbaustellen vorzubereiten, einschließlich etwaig notwendiger Eingriffe in Rohrleitungen sowie deren Beschriftung oder Kennzeichnung in sonstiger geeigneter Weise hinsichtlich Systemfunktion und Fließrichtung. Auch die etwaige Demontage von Drittgeräten und die Neutralisierung der Montagestellen gehören zu den Aufgaben des Kunden. Die Montagestellen müssen einfach und frei zugänglich sein sowie die Absperreinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, kann die Auftragnehmerin diese schaffen und dem Kunden die Mehrkosten in Rechnung stellen. Die Montage erfolgt gemäß den jeweils gültigen technischen Vorschriften.
V. Abrechnungsservice
1. Der Kunde hat die Möglichkeit die kostenpflichtige Nutzung des Dienstleistungsangebotes zur Erstellung von Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen zu nutzen. Diese Dienstleistung erlaubt es dem Kunden, eine für sein verwaltetes Objekt, durch Eingabe der kaufmännischen und technischen Daten, rechtskräftige und verständliche Abrechnung zu erstellen und diese übersendet zu bekommen. Hierbei werden die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften beachten.
2. Für den jährlichen Erfassungs- und Abrechnungsservice stellt die Auftragnehmerin dem Kunden Formulare zur Übermittlung der für die Abrechnungserstellung erforderlichen Angaben zur Verfügung. Der Abrechnungsservice kann nur durchgeführt werden, wenn der Kunde die Formulare mit verbindlichen Angaben über die abzurechnenden Kosten und die eingetretenen Änderungen der Auftragnehmerin übermittelt. Sollten die Formular nicht genutzt werden, so behält sich die Auftragnehmerin für die manuelle Belegbearbeitung vor, die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
3. Die Auftragnehmerin wird eine Gesamtabrechnung pro Abrechnungseinheit und eine Einzelabrechnung für jeden Nutzer erstellen.
4. Eine etwaige Haftung der Auftragnehmerin wegen vermeintlicher verspätet erstellter Abrechnungen setzt neben einem entsprechenden Verschulden eine Mahnung seitens des Kunden voraus.
5. Vor Weiterleitung der Einzelabrechnungen an die Nutzer hat der Kunde zu prüfen, ob die von ihm vorgegebenen Angaben über die abzurechnenden Kosten bzw. Mengen und über die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen richtig und vollständig sind.
6. Sollte der Kunde das Dienstleistungsangebot nicht mehr nutzen wollen, so bedarf dies keiner expliziten Kündigung, sofern der Auftraggeber gemäß der Vereinbarung die Messdaten selber abliest und mitteilt. In anderen Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende. Diese ist in Textform auszusprechen. Eventuell in Bearbeitung befindliche Geschäftsvorfälle sind jedoch zunächst abzuschließen
VI. Kauf von Messgeräten
1. Für das Zustandekommen eines Kaufvertrages von Messgeräten gilt II. entsprechend.
VII. Preise und Versandkosten
1. Sämtliche Preise, die bei den dargestellten Artikeln angegeben werden, verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzliche Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten sind in den angegebenen Preisen grundsätzlich nicht enthalten.
2. Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands. Der Versand in andere Länder nach Rücksprache der Verkäuferin. Die Höhe der gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Kosten sind der jeweiligen Artikelbeschreibung bzw. dem Angebot in Textform zu entnehmen. Bei Selbstabholung entstehen keine Versandkosten. Die Auftragnehmerin liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde sorgt dafür, dass die angegebene Adresse korrekt ist und Zustellungen dort möglich sind. Sollte eine Zustellung nicht möglich sein, weil der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, sind etwaig hierdurch entstehende Mehrkosten von ihm zu tragen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
VIII. Gewährleistung
1. Etwaige offensichtliche Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der betroffenen Leistung in Textform mitzuteilen. Etwaige nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis in Textform mitteilen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Geräte und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Auftragnehmerin. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht gestattet. Bei einer Pfändung oder sonstigen zwangsvollstreckungsrechtlichen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Benachrichtigung verpflichtet. Entstehende Interventionskosten trägt der Kunde. Der Kunde darf über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Der Kunde tritt im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der gelieferten Waren an die Auftragnehmerin zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab.
X. Haftung
1. Die Auftragnehmerin haftet ohne Einschränkung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei einer Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei übernommenen Garantien.
2. Bei einfach oder leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Art und Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei und zu Gunsten von Personen, deren Verschulden die Auftragnehmerin zu vertreten hat
4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Montageschäden an Heizkörpern oder anderen Teilen der Installation, die zur vorschriftsmäßigen Anbringung der Messgeräte unvermeidbar sind, sowie nicht für Beschädigungen an Gegenständen wie Verblendmaterial, Klappen, Türen, Farbanstrichen, Tapeten oder ähnlichen Gegenständen, die bei diesen Arbeiten teilweise oder auch ganz entfernt, zerschnitten oder gelöst werden müssen. Schweißbolzen, Kleberreste und Montagespuren, die an Heizkörpern angebracht werden, verbleiben ohne Entschädigung für beide Vertragspartner an den Heizkörpern, auch wenn das Messgerät demontiert werden sollte.
XI. Verjährung
1. Etwaige Gewährleistungs- und sonstige Haftungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, es sei denn die Auftragnehmerin oder sein gesetzlicher Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe hat einen Mangel arglistig verschwiegen, einen Schaden oder Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit vor.
XII. Datenschutz
1. Die Aufragnehmerin verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. Die Auftragnehmerin verweist zu diesem Punkt auf die jeweils gültige Datenschutzerklärung
www.faber-zaehlt.de/datenschutzerklaerung
www.heizware.de/datenschutz.html
sowie die ggf. gesondert zur Verfügung gestellten Erklärungen.
2. Die Aufragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten auch im Auftrag des Kunden. Für diese personenbezogenen Daten ist der Kunde (als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO) gegenüber den betroffenen Personen stets für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die notwendigen Informationspflichten und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Auf Initiative des Kunden schließen die Parteien für die Datenverarbeitung einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss ins Ausland verzieht oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Friedberg. Dieser Gerichtsstand gilt auch gegenüber dem Kunden, der Unternehmer ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
2. Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB als unwirksam bzw. undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.
Stand | 03.07.2023