EU-Energieeffizienz-Richtlinie - EED - im Überblick
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- Der Rat der Europäischen Union hat die Änderungen der Richtlinie 2012/27/EU mit Beschluss zum 04.12.2018 angenommen und über die Energieeffizienzziele für 2030 entschieden.
- Die EED-Novellierung wurde im Amtsblatt der EU vom 21.12.2018 veröffentlicht und ist am 25.12.2018 in Kraft getreten.
- Bis Oktober 2020 müssen die EED-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden (z.B. Novelle der HeizkostenV).
Ab Oktober 2020 *
Auszug RICHTLINIE (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz - Artikel 9c (1): Für die Zwecke der Artikel 9a und 9b müssen installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem 25. Oktober 2020 fernablesbar sein. Die Bedingungen der technischen Machbarkeit und der kosteneffizienten Durchführ- barkeit gemäß Artikel 9b Absatz 1 gelten weiterhin.Ab Januar 2022 *
Beim Einsatz von Funktechnik müssen Bewohner monatlichihre Verbrauchsinformation bereitgestellt bekommen.
Bis Januar 2027 *
Auszug RICHTLINIE (EU) 2018/2002 zur Änderung derRichtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz - Artikel 9c
(2): Bereits installierte, nicht fernab- lesbare Zähler
und Heizkosten- verteiler müssen bis zum 1. Januar 2027
mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare
Geräte ersetzt werden, es sei denn, der betreffende
Mitgliedstaat weist nach, dass dies nicht kosteneffizient ist.
(*) Gilt nicht, wenn der Mitgliedsstaat dies als nicht kosteneffizient nachweist.
Quelle: Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CE-LEX:32018L2002&from=EN