Der Heizkostenverteiler ist ein dezentrales Erfassungsgerät und wird nach DIN EN 834 als " ein Instrument zur Erfassung der Wärmeabgabe von Heizkörpern in Nutzungseinheiten" defeniert. Unter einer "Nutzungsenheit" versteht man Wohnungen, Büro-, Gewerbe- oder Industrieräumlichkeiten, die durch eine gemeinsame Zentralheizungsanlage oder Fernwärmeanschluss mit Wärme versorgt werden. Die Gesamtheit aller Nutzereinheiten bildet eine Abrechnunhseinheit (oft auch als Liegenschaft bezeichnet). *)
Elektronische Heizkostenverteiler dürfen bei folgenden Heizungssystemen nicht eingesetzt werden (DIN EN 834) *)
1.) Fußbodenheizung,
2.) Deckenstrahlungsheizung,
3.) Klappengesteuerte Heizkörper sowie Heizkörper mit Gebläse,
4.) Warmlufterzeuger,
5.) Dampfheizungen.
➤ §5 HeizkostenVo: (1) Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden [...] 2) Wird der Verbrauch der von einer Anlage im Sinne des § 1 Absatz 1 versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, so sind zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen Ausstattungen erfasst wird. Der Gebäudeeigentümer kann auch bei unterschiedlichen Nutzungs- oder Gebäudearten oder aus anderen sachgerechten Gründen eine Vorerfassung nach Nutzergruppen durchführen.
(*) Quelle: Handbuch der Heizkostenabrechnung, Auflage 8 | Werner Verlag