FAQ | Anwendungsbereich, Musterabrechnung
Als Vermieter musst Du immer dann eine Betriebskostenabrechnung - insbesondere eine Heizkostenabrechnung - erstellen, wenn Du mit Deinem Mieter eine Kaltmiete (netto) zzgl. Betriebskosten vereinbarst. Die Vorauszahlungen der Betriebskosten durch Deinen Mieter sind jährlich abzurechnen. Dabei musst Du den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten.
Für die Aufstellung der Betriebskosten ist die Verordnung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnnung - BetrrKV) massgebend. Die Fristen, in der Du Deine Abrechnung erstellen solltest, wird durch das Bürgerliche Gestzbuch geregelt. In §556 und folgend, werden die Rahmenbedingungen festgelegt. Den Text im Wortlauf findest Du bei uns in der Infothek.
Stand 14.03.2024
Damit Ihr einen ersten 'Eindruck' von unserer Abrechnungssoftware bekommt, stellen wir Euch unsere Musterabrechnung 2023 - inkl. CO2 Abgabe - für 'Vermieter' als auch 'Mieter' zur Verfügung.
Muster Vermieter
Muster Mieter
Stand 14.03.2024