MESSGERÄTE
Wasserzähler mit Funk
Die Durchflussmessung erfolgt mittels eines Flügelradgebers: Bei mechanischen Wasserzählern wird der kumulierte Verbrauch über ein Rollenzählwerk angezeigt, bei elektronischen Wasserzählern erfolgt die Anzeige über ein Display.
Unsere Wasserzähler
Verschraubung – WME 5
Funk: 365 Tage, walk-by + AMR (OMS)
Einbau: 80 / 110 / 130 mm
Eichgültigkeit: +6 Jahre
Kauf auf Anfrage · Miete 24,45 € / Jahr
Messkapsel – WME 5
Funk: 365 Tage, walk-by + AMR (OMS)
Einbau: G2″ / M66x2 / M77x1,5 u. a.
Eichgültigkeit: +6 Jahre
Kauf auf Anfrage · Miete 24,45 € / Jahr
Ventilzähler – Qwater 4 / 5.5
Einsatz: Nachrüstung auf Absperrventile
Qwater 4 funkvorbereitet, Qwater 5.5 mit Funk
Einbau: Geradsitzventile DIN 3512
Eichgültigkeit: +6 Jahre
Kauf & Miete auf Anfrage
Ventilzähler – V-FleXX
Einsatz: Nachträgliche Montage statt Absperrventile, funkvorbereitet
Einbau: Geradsitzventile DIN 3512
Eichgültigkeit: +6 Jahre
Kauf & Miete auf Anfrage
Interesse an unseren Wasserzählern?
Häufige Fragen
Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angebotenen Wasserzähler können Sie bei HEIZWARE kaufen oder mieten – ohne Bindung an eine Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnung.
Beim Kauf zzgl. Austauschmontage, Anfahrt- und Versandkosten, wenn gewünscht. Bei der Anmietung ebenfalls zzgl. Austauschmontage, Anfahrt- und Versandkosten, wenn gewünscht.
Bei der Anmietung von Wasserzählern beträgt die Mietzeit 6 Jahre, sowohl bei Warm- als auch bei Kaltwasser. Mindestmietlaufzeit und Nutzungszeit entsprechen der Mietzeit. Der Mietpreis wird jährlich im Voraus erhoben.
Für die Eichung innerstaatlich bzw. EG-zugelassener Wasser- und Wärmezähler werden gesetzliche Gebühren erhoben. Diese sind nicht skontier-, rabattier- oder bonifizierbar und ändern sich gemäß der jeweils gültigen Gebührenverordnung (MessEGebV). Zu den Konformitätsentgelten gehören gemäß der MID-Konformitätserklärung auch zugelassene Wasser- und Wärmezähler.
Wird ein Wasserzähler zur Abrechnung von Heiz- oder Nebenkosten herangezogen, muss dieser eine Zulassung haben, die der Eichgültigkeitsdauer entspricht. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt diese sowohl bei Warmwasser als auch bei Kaltwasser 6 Jahre ab Eichjahr – gültig für alle ab dem 01.01.2022 neu geeichten Zähler.
(Quelle: Allmess GmbH)
MID steht für Measurement Instruments Directive (Messgeräterichtlinie 2004/22/EG), aktualisiert durch 2014/32/EU und ergänzt durch 2015/13/EU. Sie regelt, wie Messgeräte hergestellt und konformitätserklärt werden (die Konformitätserklärung ersetzt die frühere Eichung) sowie deren Inverkehrbringen. Seit dem 30.10.2016 gilt die MID vollumfänglich – Wasser- und Wärmezähler werden seitdem ausschließlich nach MID in Verkehr gebracht.