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Wärmezähler

MESSGERÄTE

Wärmezähler mit Funk

Wärmezähler sind Verbrauchsmessgeräte, die eine physische Größe messen, z. B. in kWh oder MWh. Der Zähler wird – im Gegensatz zum Heizkostenverteiler – direkt im Wasserkreislauf montiert; die gemessene Wärmeabgabe wird in einem Datenspeicher abgelegt.

Man unterscheidet zwischen reinen Wärmezählern und kombinierten Wärme-/Kältezählern: Beide erfassen die Temperaturen im Vor- und Rücklauf sowie das durchströmende Wasservolumen, kombinierte Zähler zusätzlich die Wärmeaufnahme im Kühlbetrieb. Zähler ohne integrierte Kommunikation lassen sich nachträglich mit Funk- oder M-Bus-Modulen nachrüsten.

Wichtig

Je abzurechnendem Nutzer muss mindestens ein Wärmezähler in Betrieb sein. Beispiel: Ein Haus mit 3 Wohnungen benötigt daher mindestens 3 Wärmezähler.

Unsere Wärmezähler

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Verschraubung – Qheat 5.5 (QDS)

Hersteller: Qundis
Messung: Flügelrad (Taktung 8s / 36s)
Funkvariante: 365 Tage, AMR (OMS) inkl. Qundis walkby
Eichgültigkeit: 6 Jahre

Kauf auf Anfrage · Miete ab 69,90 € / Jahr

Preis inkl. MwSt.
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Messkapsel – Qheat 5.5 (MK)

Hersteller: Qundis
Messung: Flügelrad (Taktung 8s / 36s)
Funkvariante: 365 Tage, AMR (OMS) inkl. Qundis walkby
Eichgültigkeit: 6 Jahre

Kauf auf Anfrage · Miete ab 74,80 € / Jahr

Preis inkl. MwSt.

Verschraubung – Qheat 5.5 Ultraschall (QDS)

Hersteller: Qundis
Messung: Ultraschall (Taktung 6s)
Funkvariante: 365 Tage, AMR (OMS) inkl. Qundis walkby
Eichgültigkeit: 6 Jahre

Kauf auf Anfrage · Miete ab 74,80 € / Jahr

Preis inkl. MwSt.

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Häufige Fragen

Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer inkl. MID-Gebühr (früher Eichgebühren). Alle angebotenen Wärmezähler können Sie bei HEIZWARE kaufen oder mieten – ohne Bindung an eine Heizkostenabrechnung.

Beim Kauf zzgl. Austauschmontage, Anfahrt- und Versandkosten, wenn gewünscht. Bei der Anmietung ebenfalls zzgl. Austauschmontage, Anfahrt- und Versandkosten, wenn gewünscht.

Bei der Anmietung von Wärmezählern beträgt die Mietzeit (= Nutzungszeit) 6 Jahre. Der Mietpreis ist jährlich im Voraus zu entrichten.

Für die Eichung innerstaatlich bzw. EG-zugelassener Wasser- und Wärmezähler werden gesetzliche Gebühren erhoben. Diese sind nicht skontier-, rabattier- oder bonifizierbar und ändern sich gemäß der jeweils gültigen Gebührenverordnung (MessEGebV). Zu den Konformitätsentgelten gehören gemäß der MID-Konformitätserklärung auch zugelassene Wasser- und Wärmezähler.

Wird ein Wärmezähler zur Abrechnung von Heizkosten herangezogen, muss dieser eine Zulassung haben, die der Eichgültigkeitsdauer entspricht. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt diese 6 Jahre ab Eichjahr.

Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge muss seit dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler gemessen werden. Ist dies nur mit unzumutbar hohem Aufwand möglich, kann sie ersatzweise nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet werden.

MID steht für Measurement Instruments Directive (Messgeräterichtlinie 2004/22/EG), aktualisiert durch 2014/32/EU und ergänzt durch 2015/13/EU. Sie regelt, wie Messgeräte hergestellt und konformitätserklärt werden (die Konformitätserklärung ersetzt die frühere Eichung) sowie deren Inverkehrbringen. Seit dem 30.10.2016 gilt die MID vollumfänglich – Wasser- und Wärmezähler werden seitdem ausschließlich nach MID in Verkehr gebracht.

(Quelle: Allmess GmbH)