EU-Energieeffizienz-Richtlinie - EED - im Überblick

Infothek | News

  • Der Rat der Europäischen Union hat die Änderungen der Richtlinie 2012/27/EU mit Beschluss zum 04.12.2018 angenommen und über die Energieeffizienzziele für 2030 entschieden.
  • Die EED-Novellierung wurde im Amtsblatt der EU vom 21.12.2018 veröffentlicht und ist am 25.12.2018 in Kraft getreten.
  • Bis Oktober 2020 müssen die EED-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden (z.B. Novelle der HeizkostenV).

Ab Oktober 2020 *
Auszug RICHTLINIE (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz - Artikel 9c (1): Für die Zwecke der Artikel 9a und 9b müssen installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem 25. Oktober 2020 fernablesbar sein. Die Bedingungen der technischen Machbarkeit und der kosteneffizienten Durchführ- barkeit gemäß Artikel 9b Absatz 1 gelten weiterhin.

Ab Januar 2022 *
Beim Einsatz von Funktechnik müssen Bewohner monatlich
ihre Verbrauchsinformation bereitgestellt bekommen.

Bis Januar 2027 *
Auszug RICHTLINIE (EU) 2018/2002 zur Änderung der
Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz - Artikel 9c
(2): Bereits installierte, nicht fernab- lesbare Zähler
und Heizkosten- verteiler müssen bis zum 1. Januar 2027
mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare
Geräte ersetzt werden, es sei denn, der betreffende
Mitgliedstaat weist nach, dass dies nicht kosteneffizient ist.

(*) Gilt nicht, wenn der Mitgliedsstaat dies als nicht kosteneffizient nachweist.
Quelle: Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CE-LEX:32018L2002&from=EN

EU-Energieeffizienz-Richtlinie - EED - der Kommentar

Infothek | Heizkostenabrechnung

Drei für die Wohnungswirtschaft bedeutsame EU-Richtlinien wurden im Rahmen des europäischen Paketes "Saubere Energie für alle" verabschiedet. Unsere Autorin wirft einen Blick auf die Energieeffizienzrichtlinie und erklärt ihre Auswirkungen auf die verbrauchsabhängige Abrechnung (Submetering).

Im Rahmen des Paketes "Saubere Energie für alle" wurden im vergangenen Jahr drei Richtlinien verabschiedet, die direkten Einfluss auf die Wohnungswirtschaft haben und in den nächsten Jahren....


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Bundesrat stimmt über Änderungen an Heizkostenverordnung ab

Infothek | Heizkostenabrechnung

Um europäische Vorgaben zur Energieeffizienz umzusetzen, will die Bundesregierung neue Regeln für die Heizkostenabrechnung einführen. Sie hat dem Bundesrat dazu einen Verordnungsentwurf mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Am 5. November 2021 stimmt das Plenum darüber ab.

Ablesen aus der Ferne
Nach den Regierungsplänen müssen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Ablesen der Zählerstände vor Ort soll damit entfallen. Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten.

Datensicherheit der Smartmeter
Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Das Einhalten des Stands der Technik wird angenommen, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten sind. Alternativ gilt dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliegt. Denn diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul.

Informationspflichten für Gebäudeeigentümer
Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, sollen Mieterinnen und Mieter regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten. Ziel ist es, sie zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, damit sie ihr Heizverhalten anpassen und damit Energiekosten sowie CO2-Emissionen reduzieren können.
Die Abrechnungen müssen detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.

Stärkerer Wettbewerb
Zur Stärkung des Wettbewerbs müssen neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bereits installierte fernablesbare Ausstattungen müssen bis Ende 2031 mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Zeitverzug
Die Verordnung soll die Vorgaben der im Dezember 2018 novellierten Energieeffizienz-Richtlinie EED in nationales Recht umsetzen; deren Umsetzungsfrist ist bereits am 25. Oktober 2020 abgelaufen. Die Bundesregierung hatte ihren Verordnungsentwurf dem Bundesrat am 4. August 2021 zugeleitet.


Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1010/1010-pk.html#top-12